AKTUELLES
Mai 2023
Tobias Geiser Haustechnik ist offizieller
Nachhaltigkeitspartner des SG Waibstadt 1919 e.V

1:0 für eine gute Partnerschaft!
Als neuer Partner des Fußball-Vereins SG Waibstadt 1919 e.V. sehen Sie ab Mai unsere Bandenwerbung an der Spielstätte.
Natürlich stehen wir dem Verein auf seinem Weg in eine CO2-freie Zukunft gerne zur Verfügung.

13.03.2023
Besuch mit dem Tobias Geiser Haustechnik- Team auf der ISH (Weltmesse für Wasser, Wärme und Luft)

Wir sind froh, dass wir nun endlich nach der langen Corona-Pause wieder die ISH besuchen durften. Wir bedanken uns bei allen Partnern und Aussteller, die uns freundlich empfangen haben. Wir haben großartige Gespräche geführt, viele Neuerungen und alte Bekannten vorgefunden.
Auch wir das Team von Tobias Geiser Haustechnik hatten in Frankfurt eine schöne Zeit.
Februar 2023
Tobias Geiser Haustechnik ist offizieller
STIEBEL ELTRON Premium Fachpartner
Ganz stolz sind wir auf unsere offizielle Partnerschaftsurkunde als STIEBEL ELTRON Premium Fachpartner. Stiebel Eltron stellt modernste und zukunftsweisende Wärmepumpentechnik her. Denn nur Fachbetrieben, die sich mit ausgezeichneten Leistungen und Engagement im Bereich Erneuerbare Energien profilieren, wird diese Partnerschaft überreicht. Wir sind Spezialist in Sachen Wärmepumpen, das spiegelt sich in unserem erstklassigen Service und einem hohen Qualitätsanspruch wider.
Bei Fragen rund um das Thema Wärmepumpen, regenerative Energie und Energieeinsparung sind wir für die der richtige Ansprechpartner.

Fachpartner Alpha ESS
Sie vertrauen uns. Und wir vertrauen starken Marken.
Es ist schön das uns Alpha ESS ebenfalls vertraut und uns zum „Vier-Sterne-Fachpartner“ ernannt hat.
Denn nur mit Qualität und Qualitätsprodukten können wir die hohen Ansprüche unserer Kunden an uns und unsere Arbeit erfüllen.

Photovoltaikanlagen:
Ab 2023 Umsatzsteuer auf 0%
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u. a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.
Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen von 19% auf 0%.